Protokoll der 1. Sitzung

Donnerstag den 28.09.2000 um 17 Uhr
Institut für Musikwissenschaft, Mozartgasse 3, 8010 Graz

 

TeilnehmerInnenliste
Eberhart Helmut, Volkskunde und Kulturanthropologie
Fraisl Bettina, SFB Moderne / Germanistik
Mikula Gerold, Psychologie
Oberleitner Gerd, Völkerrecht und Internationale Beziehungen
Parncutt Richard, Musikwissenschaft (Initiator)
Römer Heinrich, Zoologie
Zettelbauer Heidrun, SFB Moderne / Germanistik
Protokollführerin: Irmgard Ruthofer (in Zusammenarbeit mit Richard Parncutt)

Ad TOP 1. Name, Ziele, Sinn, Realisierbarkeit und Erfolgschancen des Projektes
Als neuer Arbeitstitel des Projekts wurde "Universitäre Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit" vorgeschlagen. Das Projekt hat "die Entwicklung und Durchführung von konkreten, konstruktiven, international sichtbaren Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit" zum Ziel. Es unterscheidet sich von anderen, ähnlichen Projekten durch seine praxisbezogene Anwendung des Wissens, des Know-hows, und der nationalen und internationalen Verbindungen der Universität. Der Schwerpunkt des Projekts soll innerhalb der Universität (bzw. in Graz und in der Steiermark) liegen, wobei die nationalen und internationalen Aspekte und Folgen auch zu berücksichtigen wären. Zuerst sollte ein konkreter Arbeitsbereich festgelegt werden, der dann ausgeweitet wird.

Die Universität hätte die Möglichkeit, das Projekt zu unterstützen, indem sie:

• ihre grundsätzliche Ablehnung der Fremdenfeindlichkeit in der Öffentlichkeit verstärkt;

• dem Thema in ihrer Forschung und Lehre ausreichenden Platz einräumt;

• existierende Bemühungen in diesem Themenbereich fördert; und

• ihre MitarbeiterInnen auffordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihres Fachwissens kreativ gegen die Fremdenfeindlichkeit vorzugehen.

Der Sinn, die Realisierbarkeit und die Erfolgschancen des Projekts werden von der Effektivität der Organisation des Projekts und von der Unterstützung durch die Universität abhängen (siehe TOP 4).

Ad TOP 2. Anzahl und Aufgabenbereiche der Arbeitsgruppen

  • a. Antidiskriminierungsgesetz
  • Das Thema Antidiskriminierungsgesetz sollte jenen Instituten in Österreich überlassen werden, die in diesem Bereich schon arbeiten und relativ weit fortgeschritten sind (z.B. das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte). Stattdessen könnte man die Diskriminierung innerhalb der Universität — evtl. auch in Graz und in der Steiermark — untersuchen und Schritte dagegen unternehmen. An der Universität darf es keine Fremdenfeindlichkeit geben. Es wäre wichtig, zuerst zusammenzufassen, was in verschiedenen Teilen der Universität in diesem Bereich bereits unternommen wird (Menschenrechtspreis, Trainingszentrum, Zeitgeschichte, BIB Projekte, usw.), um darauf aufzubauen. Universitätsgesetze (z.B. Studienordnungen) könnten nach fremdenfeindlichen Elementen durchforstet werden (ein vielversprechendes Thema für eine Dissertation). Die Universität könnte sich dadurch profilieren, dass sie die einzelnen Teilprojekte als Ganzes der nationalen und internationalen Öffentlichkeit präsentiert und mit einer dezidierten Position zum Thema "Umgang mit Fremden" auftritt. Das Afro-Asiatische Institut hat viel praktische Erfahrung und könnte eingebunden werden.

  • b. Aufklärungskampagne gegen Fremdenfeindlichkeit
  • Die österreichweite Fernsehwerbekampagne "i haaß Kolleritsch..." war anscheinend wenig wirksam gegen Fremdenfeindlichkeit. Besser wäre vielleicht eine Fernsehwerbekampagne, die einfache Tatsachen über AusländerInnen in den Bereichen Kriminalität, Arbeitslosigkeit, Sozialleistungen, multinationale Schulen usw. darstellt. Andere Medien wie Plakate und Internet könnten parallel genutzt werden. Eine Finanzierung durch die EU wäre evtl. möglich. Auf diese Weise könnte die Universität sich als weltoffen und fortschrittlich profilieren. Aus der Sicht der Universität wäre es sinnvoll, eine solche Kampagne zuerst auf das Gebiet Graz bzw. Steiermark zu begrenzen (z.B. lokale Medien benutzen einschl. z.B. Kleine Zeitung online).

    Der Titel dieser AG sollte künftig allgemeiner gemacht werden, z.B. einfach "Öffentlichkeitsarbeit". Weitere Möglichkeiten:

    • Die Grazer "Video-Wall" (Opernwand), die 2003 (Kulturhauptstadt Graz) für den Bauernmarkt zur Verfügung stehen wird, könnte mitbenutzt werden. Die Darstellungen könnten ein Einblick in die Alltagskultur am Markt geben.

    • Denkbar wäre ein gemeinsam mit dem ORF produzierter, allgemein zugänglicher und unterhaltsamer Film, um den Alltag der in Graz lebenden AfrikanerInnen (insb. der Studierenden) darzustellen. Dabei sollten ihre Probleme möglichst personalisiert werden (am Beispiel Holocaust: Schicksal einer konkreten Familie berührt am ehesten).

    Andere politische Verantwortungsträger wie z.B. das Grazer Büro für Frieden und Entwicklung eingebunden werden.

  • c. Unterricht an österreichischen Schulen und Gymnasien
  • An den Schulen kommt das Thema Menschenrechte im Allgemeinen gut an. Aber kann man auf diesem Weg signifikante Fortschritte machen? (Fall: In Deutschland haben Neurobiologen mit Erfolg Ihre Botschaft direkt in die Schulen gebracht.) Auf diesem Gebiet gibt es bereits Kontakte zwischen dem Institut für Anglistik und steirischen Schulen. Das Institut für Erziehungswissenschaften könnte auch eingebunden werden. (Mehr Informationen zu solchen bestehenden Kontakten sollten gesammelt werden.) Von NaWi-Seite könnte man z.B. den BiologielehrerInnen Workshops / Weiterbildung anbieten, in denen z.B. die fragwürdigen naturwissenschaftlichen Grundlagen von "Rassentheorien" erläutert werden. Weiters könnte man in Zusammenarbeit mit dem Landesschulrat versuchen, in bestimmten Bereichen (Ethik, NS-Geschichte, österreichische Minderheiten) das Lehrmaterial auf Bundesniveau zu verbessern. Existierende Bücher könnten nach fremdenfeindlichen Elementen durchforstet werden. Es wäre evtl. sinnvoll, erst an die Schulen zu gehen, nachdem andere Aspekte des Projektes schon erfolgreich laufen.

  • d. Forschung und Lehre an der Universität
  • Aus Zeitmangel wurde dieses Thema nicht ausführlich besprochen. Friedens- und Konfliktforschung gibt es an der Universität seit 20 Jahren; das Thema ist z.B. Bestandteil der LVs in der Rechtswissenschaft. Eine Möglichkeit wäre, Diplomarbeiten in diesem Themenkreis stärker zu fördern.

  • e. Verfügbarkeit und Austausch von Informationen

Dieser Punkt wurde als selbstverständlich angesehen.

 

Die folgenden weiteren TOPs wurden nicht angesprochen:

3. Auflistung von Mitgliedern aller Fakultäten,
die zur Mitarbeit bei jeder Arbeitsgruppe eingeladen werden könnten.

4. Verteilung des administrativen Arbeitsaufwandes

5. Zeitplanung

 

6. Allfälliges

Das Forschungsprojekt gehört evtl. in die Kategorie "Kultur der Menschenrechte" und könnte mit Graz 2003 (europäische Kulturhauptstadt) in Verbindung gebracht werden. Übrigens ist Graz seit zwei Wochen zur "Stadt der Menschenrechte" erklärt worden. Dies verpflichtet die Stadt Graz, in diesem Bereich (mit) zu arbeiten. Das vorliegende Projekt könnte in diesem Sinne dem Bürgermeister und der Landesregierung (Soziallandesrätin Dr. Rieder) angeboten werden.

 

 

Aktualisiert am 10.10.2000 von richard.parncutt@kfunigraz.ac.at.